Betriebsbedingte Änderungskündigung – Bestimmtheit des Änderungsangebots
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2016, 2 AZR 307/15
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 17.02.2016, 2 AZR 613/14.
Tenor
- Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. März 2015 – 8 Sa 1931/14 – aufgehoben.
- Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. September 2014 – 54 Ca 10563/13 – wird zurückgewiesen.
- Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
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