BAG – 5 AZR 502/22

ECLI:DE:BAG:2022:070922.U.5AZR502.22.0

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.09.2022, 5 AZR 502/22

Tenor

  1. Die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. September 2021 – 7 Sa 8/21 – werden zurückgewiesen.
  2. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

 

 

 

 

 

 

 


Papierfundstellen:

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