Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.09.2022, 5 AZR 502/22
Tenor
- Die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. September 2021 – 7 Sa 8/21 – werden zurückgewiesen.
- Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.