Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.09.2022, 5 AZR 503/22
Tenor
- Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. September 2021 – 2 Sa 8/21 – wird zurückgewiesen.
- Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.