Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.12.2015, 10 AZR 416/15
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 09.12.2015, 10 AZR 488/14.
Tenor
- Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. März 2015 – 7 Sa 736/14 – teilweise aufgehoben.
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Juli 2014 – 19 Ca 8882/13 – teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung einer Abrechnung abgewiesen.
- Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen.
- Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 19 % und die Beklagte zu 81 % zu tragen.
Sonstiger Langtext
10 AZR 416/15 > Rn 1
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
Linck W. Reinfelder Schlünder
Großmann Klein