Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.10.2022 – 1 AZR 129/21
Tenor
- Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 2. Dezember 2020 – 3 Sa 187/20 – aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers iHv. 32.919,35 Euro nebst Zinsen zurückgewiesen hat.
- Insoweit wird auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Weiden – Kammer Schwandorf – vom 11. März 2020 – 3 Ca 1111/19 – abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 32.919,35 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. März 2020 zu zahlen.
- Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3 zu tragen.