BAG – 4 AZR 227/20

ECLI:DE:BAG:2020:111120.U.4AZR227.20.0
Parallelentscheidung zu führender Sache – 4 AZR 210/20 –

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2020, 4 AZR 227/20

Tenor

  1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2020 – 3 Sa 636/19 – aufgehoben.
  2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 18. Oktober 2019 – 2 Ca 746/19 – abgeändert:
    Es wird festgestellt, dass der Klägerin für das Jahr 2019 ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung im Umfang von acht Arbeitstagen zusteht.
  3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

 

Sonstiger Langtext

4 AZR 227/20 > Rn 1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 210/20 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

 

 

Treber       Rinck       W. Reinfelder

Kiefer       Mayr


Papierfundstellen:

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