Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.10.2022, 10 AZR 496/21
Tenor
- Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. August 2021 – 7 Sa 63/20 – in Ziff. 1 Buchst. b des Tenors aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Dezember 2019 – 19 Ca 2998/19 – zurückgewiesen.
- Im Übrigen wird die Revision der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ein Zinsanspruch des Klägers erst ab dem 1. September 2018 besteht.
- Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.