BAG – 4 AZR 67/17

ECLI:DE:BAG:2018:121218.U.4AZR67.17.0

Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 12.12.2018, 4 AZR 67/17

Parallelentscheidung zu führender Sache – 4 AZR 147/17 -, ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Tenor

  1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. September 2016 – 8 Sa 1861/15 – wird zurückgewiesen.
  2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

 

Sonstiger Langtext

4 AZR 67/17 > Rn 1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 147/17 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

 

Treber       Rinck       W. Reinfelder

Steding       A. Wedepohl


Papierfundstellen:

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