Bundesarbeitsgericht Urteil vom 14.09.2022, 4 AZR 26/21
Tenor
- Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 2. Dezember 2020 – 4 Sa 16/20 – aufgehoben.
- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 20. Februar 2020 – 22 Ca 4567/19 – wird zurückgewiesen.
- Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.