BAG – 10 AZR 126/19

ECLI:DE:BAG:2020:150720.U.10AZR126.19.0

Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.07.2020, 10 AZR 126/19

Tenor

  1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 11. Januar 2019 – 9 Sa 59/18 – werden zurückgewiesen.
  2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 73 % und die Beklagte 27 % zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die die Beklagte zu tragen hat.

 

 

Sonstiger Langtext

10 AZR 126/19 > Rn 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

 

 

Gallner       Pessinger       Pulz

Schurkus       Scheck


Papierfundstellen:

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