Zusatzurlaub nach § 19 Abs 2 Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen – Mitwirkungsobliegenheiten tariflicher Zusatzurlaub
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.02.2021, 9 AZR 177/20
Tenor
- Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Januar 2020 – 3 Sa 212/19 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Nr. 1 des Urteilstenors am Ende wie folgt ergänzt wird: „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“
- Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
9 AZR 177/20 > Rn 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Kiel Weber Suckow
Leitner M. Lücke