Arbeitnehmerstatus – Cutterin – nicht programmgestaltende Tätigkeit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2013, 10 AZR 668/12
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 17.04.2013, 10 AZR 272/12.
Tenor
- Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Februar 2012 – 15 Sa 2287/11 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, die Klägerin mit einer Teilzeitquote von 53 % einer Vollzeitarbeitnehmerin in einem Arbeitsverhältnis als Cutterin zu beschäftigten.
- Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
(…)
> BAG, 02.11.2016 – 10 AZR 419/15
> BAG, 12.07.2013 – 9 AZR 51/15