Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.08.2022, 7 ABR 3/21
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2., 3. und 4. werden der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. November 2020 – 11 TaBV 56/20 – sowie der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. Juni 2020 – 10 BV 26/20 – aufgehoben.
Das Verfahren wird zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Arbeitsgericht Düsseldorf zurückverwiesen.