BAG – 10 AZR 140/18

Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 19.12.2018, 10 AZR 140/18

Parallelentscheidung zu führender Sache – 10 AZR 231/18 –

Tenor

  1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. November 2017 – 13 Sa 536/17 – aufgehoben.
  2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16. Mai 2017 – 2 Ca 442/17 – abgeändert.
    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 79,58 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 23. Februar 2017 zu zahlen.
  3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Sonstiger Langtext

10 AZR 140/18 > Rn 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

 

 

Gallner       Pulz       Pessinger

Petri       Rudolph


Papierfundstellen:

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