Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.12.2018, 10 AZR 140/18
Parallelentscheidung zu führender Sache – 10 AZR 231/18 –
Tenor
- Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. November 2017 – 13 Sa 536/17 – aufgehoben.
- Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16. Mai 2017 – 2 Ca 442/17 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 79,58 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 23. Februar 2017 zu zahlen. - Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext
10 AZR 140/18 > Rn 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Gallner Pulz Pessinger
Petri Rudolph