Entscheidungen vom: 31.08.1989

BAG – 2 AZR 13/89

Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 31. 08.1989, 2 AZR 13/89 Leitsätze: Der Arbeiter hat nach § 3 Abs. 1 Satz 1 LFG dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen. Im Rahmen dieser von der nach jener Vorschrift weiter … Weiterlesen

Schlagworte: