Entscheidungen vom: 31.01.1996

BAG – 2 AZR 158/95

Druckkündigung – Verhaltensbedingte Kündigung – Personenbedingte Kündigung Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 31.01.1996, 2 AZR 158/95   Leitsatz des Gerichts: Eine als Kündigungsgrund angeführte Drucksituation ist alternativ als verhaltens-/personen- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund zu prüfen Autoritärer Führungsstil und mangelnde Fähigkeit zur Menschenführung können … Weiterlesen

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