Entscheidungen vom: 04.06.1997

BAG – 2 AZR 362/96

Außerordentliche Kündigung – Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen Kündigungsgründen nur innerhalb der Frist des § 626 Abs. 2 BGB? Leitsätze des Gerichts Beim Nachschieben nachträglich bekanntgewordener Gründe für eine außerordentliche Kündigung findet § 626 Abs. 2 BGB keine Anwendung (im Anschluß … Weiterlesen