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Entscheidungen vom: 04.06.1997
BAG – 2 AZR 362/96
Außerordentliche Kündigung – Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen Kündigungsgründen nur innerhalb der Frist des § 626 Abs. 2 BGB? Leitsätze des Gerichts Beim Nachschieben nachträglich bekanntgewordener Gründe für eine außerordentliche Kündigung findet § 626 Abs. 2 BGB keine Anwendung (im Anschluß … Weiterlesen