Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.21, 4 AZR 289/20
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 20.01.2021, 4 AZR 283/20
Tenor
- Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Februar 2020 – 4 Sa 1289/19 – wird zurückgewiesen.
- Die Beklagte hat 90 % der Kosten der Revision zu tragen, der Kläger 10 %.