Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2022, 8 AZR 332/21
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. Mai 2021 – 1 Sa 12/21 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.