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Entscheidungen vom: 15.08.2002
BAG – 2 AZR 214/01
Beweisverwertungsverbot Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.08.2002, 2 AZR 214/01 Leitsätze: Die rechtskräftige Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung nach § 103 BetrVG entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich des Kündigungsgrundes für einen späteren Kündigungsschutzprozeß, in dem der Arbeitnehmer die … Weiterlesen
Schlagworte: Beweisverwertungsverbot
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