Entscheidungen vom: 23.02.2005

BAG – 4 AZR 139/04

Tarifliche Entlassungsentschädigung – Druckindustrie Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 23.02.2005, 4 AZR 139/04 Leitsätze des Gerichts Eine Entlassung beruht auch dann auf einer Rationalisierungsmaßnahme iSv. § 3 Ratio-TV, wenn der gekündigte Arbeitnehmer bei an sich bestehender Weiterbeschäftigungsmöglichkeit die fachlichen Anforderungen der geänderten … Weiterlesen

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