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Entscheidungen vom: 26.07.2006
BAG – 7 AZR 495/05
Befristung – Rundfunkmitarbeiter – Eigenart der Tätigkeit Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.07.2006, 7 AZR 495/05 Leitsatz des Gerichts: Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines programmgestaltenden Mitarbeiters einer Rundfunkanstalt kann nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt sein. Tenor: … Weiterlesen
Schlagworte: Befristung, Eigenart der Arbeitsleistung, Rundfunkmitarbeiter