Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.02.2016, 3 AZR 961/13
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 23.02.2016, 3 AZR 960/13.
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Juli 2013 – 6 Sa 1322/12 – aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
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> BAG, 19.07.2016 – 3 AZR 134/15