Reduzierung der Arbeitszeit – Teilzeitanspruch in Haustarifverträgen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2019, 9 AZR 485/18
Tenor
- Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. August 2018 – 6 Sa 274/18 – wird zurückgewiesen.
- Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.Sonstiger Langtext
9 AZR 485/18 > Rn 1
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Kiel Weber Heinkel
Lipphaus Ropertz