BAG – 9 AZR 485/18

ECLI:DE:BAG:2019:230719.U.9AZR485.18.0

Reduzierung der Arbeitszeit – Teilzeitanspruch in Haustarifverträgen

Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 23.07.2019, 9 AZR 485/18

Tenor

  1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. August 2018 – 6 Sa 274/18 – wird zurückgewiesen.
  2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.Sonstiger Langtext

9 AZR 485/18 > Rn 1

Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

 

Kiel       Weber       Heinkel

Lipphaus       Ropertz


Papierfundstellen:

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