BAG – 10 AZR 237/19

ECLI:DE:BAG:2021:240221.U.10AZR237.19.0

Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag – Tarifauslegung – Brot- und Backwarenindustrie – Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.02.2021, 10 AZR 237/19

Tenor

  1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. März 2019 – 7 Sa 1002/18 – wird mit nachstehender Maßgabe zurückgewiesen.
  2. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. März 2019 – 7 Sa 1002/18 – wird teilweise neu gefasst:
    Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den 4. Juni 2017 119,77 Euro sowie weitere 119,77 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2017 zu zahlen.
  3. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

 

10 AZR 237/19 >n 1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 10 AZR 236/19 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

 

 

Gallner       Pessinger       Pulz

Petri       Meyer

 

 

 

 

 

 


Papierfundstellen:

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