BAG – 7 AZR 118/19

ECLI:DE:BAG:2021:240221.U.7AZR118.19.0

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.02.2021, 7 AZR 118/19

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Februar 2019 – 11 Sa 577/18 – aufgehoben.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 25. April 2018 – 3 Ca 223/18 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

 

 

 


Papierfundstellen:

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