Tarifliche Funktionszulage für Kassierer/innen des Lebensmitteleinzelhandels in Baden-Württemberg
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.08.2018, 10 AZR 220/17
Tenor
- Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – vom 22. Februar 2017 – 14 Sa 36/16 – teilweise aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten bezüglich des Klageantrags zu 1. iHv. 32,88 Euro brutto zurückgewiesen hat.
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 21. April 2016 – 6 Ca 358/15 – teilweise abgeändert, soweit es die Beklagte mit dem Klageantrag zu 1. zur Zahlung von 32,88 Euro brutto verurteilt hat. Insoweit wird die Klage abgewiesen.
- Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
- Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin 31 % und die Beklagte 69 % zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin 14 % und der Beklagten 86 % zur Last. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Klägerin zu 14 % und die Beklagte zu 86 % zu tragen.
Sonstiger Langtext
10 AZR 220/17 > Rn 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Gallner Brune W. Reinfelder
Fieback Frese