BAG – 4 AZR 126/18

ECLI:DE:BAG:2018:121218.U.4AZR126.18.0

Bezugnahmeklausel – Günstigkeitsvergleich – Darlegungslast

Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 12.12.2018, 4 AZR 126/18

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 12.12.2018, 4 AZR 123/18.

Tenor

  1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. Februar 2018 – 6 Sa 79/17 – wird zurückgewiesen.
  2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

 

Sonstiger Langtext

1
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 123/18 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

 

 

Treber       W. Reinfelder       Rinck

Steding       A. Wedepohl


Papierfundstellen:

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