Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.12.2018, 10 AZR 232/18
Parallelentscheidung zu führender Sache – 10 AZR 231/18 –
Tenor
- Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Januar 2018 – 2 Sa 1364/17 – unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. August 2017 – 39 Ca 4578/17 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert, soweit die Beklagte zur Zahlung von 40,00 Euro netto verurteilt wurde. Insoweit wird die Klage abgewiesen.
- Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 14 % und die Beklagte 86 % zu tragen.
Sonstiger Langtext
10 AZR 232/18 > Rn 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Gallner Pulz Pessinger
Petri Ruldolph