Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.12.2018, 10 AZR 617/17
Parallelentscheidung zu führender Sache – 10 AZR 231/18 –
Tenor
- Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. November 2017 – 8 Sa 672/17 – aufgehoben.
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 31. Mai 2017 – 2 Ca 78/17 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 870,45 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1. November 2016 zu zahlen. - Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext
10 AZR 617/17 > Rn 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Gallner Pulz Pessinger
Petri Rudolph