Betriebliche Altersversorgung – Betriebsrentenanpassung – Essener Verband – Rügepflicht
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.05.2019, 3 AZR 76/18
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 14.05.2019, 3 AZR 112/18.
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Revision des Klägers – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 2018 – 12 Sa 760/17 – aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 26. Juli 2017 – 4 Ca 3328/16 – stattgegeben hat.
Die Berufung des Klägers gegen das genannte Urteil des Arbeitsgerichts Essen wird insgesamt zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Verfahren – 3 AZR 112/18 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Zwanziger Spinner Günther-Gräff
Lohre Brunke