Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.07.2019, 6 AZR 39/17
Parallelentscheidung zu führender Sache – 6 AZR 40/17 -, ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Tenor
- Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Dezember 2016 – 5 Sa 293/15 – wird zurückgewiesen.
- Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
6 AZR 39/17 > Rn 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Spelge Heinkel Krumbiegel
Wollensak Steinbrück