BAG – 10 AZR 125/19

ECLI:DE:BAG:2020:150720.U.10AZR125.19.0

Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.07.2020, 10 AZR 125/19

Tenor

  1. Die Revisionen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 11. Januar 2019 – 9 Sa 57/18 – werden zurückgewiesen.
  2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 72 % und die Beklagte 28 % zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die die Beklagte zu tragen hat.

 

Sonstiger Langtext

10 AZR 125/19 > Rn 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

 

 

Gallner       Pessinger       Pulz

Schurkus       Scheck


Papierfundstellen:

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.