Parallelentscheidung zu führender Sache – 4 AZR 210/20 –
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2020, 4 AZR 227/20
Tenor
- Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2020 – 3 Sa 636/19 – aufgehoben.
- Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 18. Oktober 2019 – 2 Ca 746/19 – abgeändert:
Es wird festgestellt, dass der Klägerin für das Jahr 2019 ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung im Umfang von acht Arbeitstagen zusteht. - Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext
4 AZR 227/20 > Rn 1
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 210/20 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Treber Rinck W. Reinfelder
Kiefer Mayr