BAG – 4 AZR 287/20

ECLI:DE:BAG:2021:200121.U.4AZR287.20.0

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.21, 4 AZR 287/20

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 20.01.2021, 4 AZR 283/20.

Tenor

  1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Februar 2020 – 4 Sa 1286/19 – wird zurückgewiesen.
  2. Die Beklagte hat 90 % der Kosten der Revision zu tragen, der Kläger 10 %.

 

Sonstiger Langtext

4 AZR 287/20 > Rn 1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 283/20 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

 

 

Treber       Klug       W. Reinfelder

Plautz       Kopp


Papierfundstellen:

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