Berücksichtigung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.07.2021, 5 AZR 113/21
Tenor
- Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 2020 – 13 Sa 858/19 – wird zurückgewiesen.
- Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
5 AZR 113/21 > Rn 1
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 5 AZR 110/21 – auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).
Linck Biebl Volk
Mandrossa Störring