Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.06.2022, 4 AZR 440/21
Tenor
- Auf die Revision des Klägers wird – unter deren Zurückweisung im Übrigen – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. April 2021 – 7 Sa 2120/19 – aufgehoben, soweit die Klage für die Zeit ab dem 1. Januar 2018 abgewiesen wurde.
- Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.