Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.08.2022, 9 AZR 480/21 (F)
Tenor
- Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juli 2021 – 9 AZR 326/20 – wird zurückgewiesen.
- Der Kläger hat die Kosten des Rügeverfahrens zu tragen.