Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.09.2022, 5 AZR 507/22
Tenor
- Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2021 – 10 Sa 104/21 – wird zurückgewiesen.
- Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
- Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2021 – 10 Sa 104/21 – wird zurückgewiesen.
- Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.