Rechtsprechung zu:  BDSG § 32 Abs. 1

BAG – 2 AZR 681/16

Überwachung mittels Keylogger – Verwertungsverbot Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 27.07.2017, 2 AZR 681/16 Leitsätze des Gerichts Der Einsatz eines Software-Keyloggers ist nicht nach § 32 Abs. 1 BDSG erlaubt, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: