Rechtsprechung zu:  BGB § 611a Abs. 1 S. 6

BAG – 9 AZR 102/20

Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.12.2020, 9 AZR 102/20 Leitsätze des Gerichts Die kontinuierliche Durchführung einer Vielzahl von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit dem Betreiber („Crowdsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung kann im Rahmen der … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: