Rechtsprechung zu: Bewerber für den Wahlvorstand

BAG – 2 AZR 505/13

Bewerber für den Wahlvorstand – Sonderkündigungsschutz Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 31.07.2014, 2 AZR 505/13 Leitsätze des Gerichts Bewerber für das Amt des Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl genießen allein aufgrund ihrer Kandidatur keinen besonderen Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 KSchG, § 103 BetrVG. … Weiterlesen

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