Rechtsprechung zu: Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O

BAG – 4 AZR 264/10

Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O – Lehrtätigkeit an einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 25.01.2012, 4 AZR 264/10 Leitsätze des Gerichts Eine Diplom-Medizinpädagogin, die zugleich ausgebildete Krankenschwester ist und an einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule unterrichtet, ist als Lehrkraft … Weiterlesen

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