Rechtsprechung zu: Eingruppierung und Einstufung nach dem TV-Ärzte Hessen

BAG – 6 AZR 863/16

Eingruppierung und Einstufung nach dem TV-Ärzte Hessen Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 21.12.2017, 6 AZR 863/16 Leitsätze des Gerichts Im Geltungsbereich des TV-Ärzte Hessen sind Ärzte nach ihrer Einstellung in den Entgeltgruppen Ä 1 bzw. Ä 2 der Stufe zuzuordnen, die der durch ihre … Weiterlesen

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