Rechtsprechung zu: Rundfunkmitarbeiter

BAG – 7 AZR 495/05

Befristung – Rundfunkmitarbeiter – Eigenart der Tätigkeit Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 26.07.2006, 7 AZR 495/05 Leitsatz des Gerichts: Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines programmgestaltenden Mitarbeiters einer Rundfunkanstalt kann nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt sein. Tenor: … Weiterlesen

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