Rechtsprechung zu: Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs

BAG – 3 AZR 274/12

Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 12.11.2013, 3 AZR 274/12 Leitsätze Der teilweise „Widerruf“ einer Versorgungszusage wegen grober Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers ist nur zulässig, wenn die Berufung des Arbeitnehmers auf das Versorgungsversprechen rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) ist. … Weiterlesen

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