Rechtsprechung zu: Unwirksamkeit der Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover

BAG – 7 ABR 29/20

Betriebsratswahl – schriftliche Stimmabgabe Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.03.2021, 7 ABR 29/20 Leitsätze des Gerichts Die generelle Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe für bestimmte Betriebsstätten nach § 24 Abs. 3 WO ist nur für zum Wahlbetrieb gehörende, räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernte Betriebsteile oder Kleinstbetriebe … Weiterlesen

Schlagworte: