Rechtsprechung zu: Verhältnis zu § 14 TVöD-V

BAG – 6 AZR 287/19

§ 32 TVöD-V – Verhältnis zu § 14 TVöD-V Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.07.2020, 6 AZR 287/19 Leitsätze des Gerichts § 32 Abs. 3 TVöD-V ist keine spezielle, § 14 Abs. 1 TVöD-V vorgehende Regelung für die Übertragung von Führungspositionen auf Zeit. Auch Tätigkeiten der EG 10 und … Weiterlesen

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